Unser Honorar
Unser Honorar wird nicht bestimmt durch den individuellen Zeitaufwand. Vielmehr richtet sich die Höhe unserer Gebühren nach dem GebüH 85 (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker von 1985).
Dieses Gebührenverzeichnis wurde aber schon vor fast 40 Jahren erstellt, um Patienten und auch Versicherungen die Möglichkeit zu geben, zu ersehen, in welchem Rahmen sich die Heilpraktikerleistungen in etwa bewegen. Diese Gebühren durften jedoch aufgrund kartellrechtlicher Bestimmungen nicht an die allgemeine Preisentwicklung angepasst werden.
In gerichtlichen Entscheiden wurde schon vor Jahren festgestellt, dass als Maßstab für die Vergütung von Heilpraktiker-Leistungen die Heranziehung des GOÄ-Regelsatzes für privatärztliche Leistungen durchaus angemessen sei.
Unsere Vergütung ist fällig am Tage der Behandlung. Sie ist in bar oder mit Girocard (EC-Karte) zu entrichten.
Anmerkung:
Gemäß § 4 Nr. 14 UstG sind unsere Gebühren von der Umsatzsteuer befreit.
Dieses Gebührenverzeichnis wurde aber schon vor fast 40 Jahren erstellt, um Patienten und auch Versicherungen die Möglichkeit zu geben, zu ersehen, in welchem Rahmen sich die Heilpraktikerleistungen in etwa bewegen. Diese Gebühren durften jedoch aufgrund kartellrechtlicher Bestimmungen nicht an die allgemeine Preisentwicklung angepasst werden.
In gerichtlichen Entscheiden wurde schon vor Jahren festgestellt, dass als Maßstab für die Vergütung von Heilpraktiker-Leistungen die Heranziehung des GOÄ-Regelsatzes für privatärztliche Leistungen durchaus angemessen sei.
Unsere Vergütung ist fällig am Tage der Behandlung. Sie ist in bar oder mit Girocard (EC-Karte) zu entrichten.
Anmerkung:
Gemäß § 4 Nr. 14 UstG sind unsere Gebühren von der Umsatzsteuer befreit.