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Gebührenverzeichnis

In einer unter den in der Bundesrepublik Deutschland niedergelassenen Heilpraktikern durchgeführten Umfrage Anfang der 80er Jahre wurde die Höhe des durchschnittlich festgestellten Honorarrahmens ermittelt.

Die Auswertung der ermittelten Honorare fand ihren Niederschlag im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).

Das GebüH ist also keine Gebührentaxe, sondern ein Verzeichnis der durchschnittlich üblichen Vergütungen Anfang der 80er Jahre des vorigen Jahrhunderts, welches als Berechnungshilfe bei der Rechnungserstellung zur Abrechnung bei privaten Versicherungen dient.